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Transportbranche

Transportarbeiter in Dänemark (Transportarbejder i Danmark) Als Mitglied der Gewerkschaft 3F nebst dazugehöriger Arbeitslosenversicherung 3FA können Sie sich jederzeit bei uns im Büro melden oder uns anrufen, falls Sie Fragen zu Lohn- und Arbeitsbedingungen haben sollten. Wir helfen Ihnen, wenn Ihre Rechte als Arbeitnehmer nicht berücksichtigt worden sind.

Sie dürfen sich jederzeit herzlich gerne an Ihre örtliche 3F-Gewerkschaft wenden, um Tipps und Ratschläge zu erhalten.

Wenn Sie im Rahmen der Sparte Transport tätig sind, kann es sich z.B. um folgende Arbeiten handeln:

  • Fahrer
  • Notfallsanitäter
  • Müllwerker
  • Lagerarbeiter
  • Fernfahrer
  • Fischer
  • Hafenarbeiter
  • Flughafenarbeiter
  • Busfahrer
  • Taxifahrer
  • Wäschereiarbeiter
  • Zeitungsausträger

In Dänemark sind die Tarifverträge für die Verhältnisse am Arbeitsmarkt maßgeblich. Die Tarifverträge werden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (deren Interessen 3F vertritt) ausgehandelt.

 

Innerhalb der Transportsparte gibt es 40+ verschiedene Tarifverträge zur Regelung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse. Die jeweiligen Tarifverträge gewährleisten Ihnen geordnete Arbeitsverhältnisse, zumal Sie dadurch Anspruch auf Rente, Urlaubsgelder, fünf bezahlte, tarifvertraglich verankerte Urlaubstage, Feiertagszulagen, Lohnfortzahlung bei Krankheit usw. erwerben. Es ist deshalb wichtig, dass sich Ihr Arbeitgeber einem Tarifvertrag angeschlossen hat.

 

Ehe Sie den eigenen Arbeitsvertrag unterzeichnen, sollten Sie unbedingt Ihre örtliche 3F-Gewerkschaft zur Überprüfung desselben einschalten, damit Sie nicht unter schlechten Lohn- und Arbeitsbedingungen arbeiten müssen.


Lohn

Da unsere Gewerkschaftsparte Transport 40+ verschiedene Tarifverträge umfasst, ist es wichtig, auf die richtige Zuordnung Ihrer Branche zum jeweiligen Tarifbereich zu achten. Wenden Sie sich an Ihre örtliche 3F-Gewerkschaft, damit eine Klärung hinsichtlich der für Sie geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen herbeigeführt werden kann.

 

Nicht vergessen, unbedingt im Protokoll/Kalender die Uhrzeiten zum Arbeitsbeginn und Arbeitsende jeweils täglich zu notieren!

Urlaub

Ein abhängig Beschäftigter hat Anspruch auf 25 Tage Jahresurlaub (gesetzlich verankert), während Sie gemäß dem Tarifvertrag einen Anspruch auf fünf bezahlte Urlaubstage erwerben, und zwar entweder im Rahmen einer Abschlagszahlung von Ihrem Konto für wahlfreie Lohnkomponenten in Höhe von 6,75 % oder bei Lohnfortzahlung in voller Höhe. Welche Regelung greift, hängt von Ihren Arbeitsbedingungen ab (siehe Arbeitsvertrag). Sie sollten sich diesbezüglich an Ihre örtliche 3F-Gewerkschaft wenden.

Rente

In Betrieben, die sich dem Tarifvertrag für die Transportsparte angeschlossen haben, steht Ihnen als Arbeitnehmer ein Anspruch auf Rentenbeitragszahlungen zu, und zwar in dem Sinne, dass der Arbeitgeber einen Beitrag in Höhe von 8 % bzw. der Mitarbeiter 4 % zahlt. Der Gesamtbetrag in Höhe von 12 % wird an die Rentenversicherung Pension Danmark überwiesen.

Arbeitsschutzvorschriften für Transportarbeiter in Dänemark

Die dänische Gewerbeaufsicht hat einige Faltblätter/Anleitungen zu den gesetzlichen Vorschriften zur Regelung des Arbeitsschutzes im Rahmen der Transportsparte erstellt. Die Vorschriften dienen dazu, Ihnen als Arbeitnehmer optimalen Schutz zu bieten. Mehr.

Ihre örtliche 3F-Gewerkschaft berät Sie und erteilt Ihnen Ratschläge dazu, wie Sie als Transportarbeiter in Dänemark Arbeit zu fairen Lohn- und Arbeitsbedingungen finden.

Treten Sie unserer Gewerkschaft 3F bei, damit wir Ihnen zu geordneten Lohn- und Arbeitsverhältnissen im Rahmen Ihrer Arbeit in Dänemark verhelfen können.