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Arbeit im Industriesektor

Arbeit im Industriesektor (Industriarbejder i Danmark) Wenn Sie eine Arbeitsstelle in Dänemark finden, ist es wichtig, dass Sie sich bei 3F und der Arbeitslosenkasse von 3F anmelden. Sie können jederzeit die 3F-Gewerkschaft vor Ort kontaktieren, um sich anzumelden und Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten

Die Bestimmungen gelten für Sie, wenn Sie im Industriesektor arbeiten, z.B. mit Fabrikarbeit.

Wenn Sie im fachlichen Deckungsbereich der Industrie arbeiten, der unter anderem Fabrik- und Lagerarbeit umfasst, empfehlen wir Ihnen eine Mitgliedschaft bei 3F. Hier werden wir zusammen mit unseren Kolleginnen/Kollegen in

64 Abteilungen sowie mit Ihren Arbeitnehmervertreter*innen und der/dem Gesundheits- und Sicherheitsschutzbeauftragten gewährleisten, dass Sie über unsere Tarifverträge die gleichen Güter und Rechte wie Ihre Kollgen, mit denen Sie nun zusammenarbeiten.

Lohn

Zum 1. März 2022 beträgt der Mindestlohn in der Industrie pro Stunde 127,15 kr. Da es sich dabei aber um einen Mindestsatz handelt und nicht um einen exakten Stundenlohn, müssen Sie sich mit Ihrer/Ihrem Arbeitnehmervertreter*in oder Ihrer örtlichen 3F-Gewerkschaft in Verbindung setzen und sich erkundigen, wie hoch der tatsächliche Stundenlohn in Ihrem Unternehmen ist. Einmal im Jahr hat man einen Anspruch auf eine neue Lohnverhandlung, die in der Regel von Ihrer/Ihrem Arbeitnehmervertreter*in durchgeführt wird. Dabei handelt es sich um eine solidarische Lohnverhandlung, die für Sie und Ihre Kollegen gilt.

Arbeitsvertrag

Sie und Ihre/Ihr Arbeitnehmervertreter*in müssen gewährleisten, dass Sie innerhalb eines Monats einen Arbeitsvertrag von Ihrem neuen Unternhemen bekommen. Wenn es in Ihem neuen Unternehmen keine/keinen Arbeitnehmervertreter*in gibt, müssen Sie sich an Ihre örtliche 3F-Gewerkschaft wenden, die den Arbeitsvertrag mit Ihnen durchgehen wird.

Arbeitszeit

Grundsätzlich beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 37 Stunden. Daher gibt es auch eine zusätzliche Bezahlung, wenn Sie von der Geschäftsführung gebeten werden, mehr als diese Stundenzahl zu arbeiten. Wenn Sie abends/nachts 34 Stunden pro Woche oder an Feiertagen arbeiten, gibt es auch hierfür eine besondere Zahlung. 

„Industriens Pension“

Wenn Sie früher von einer betrieblichen Altersversorgung umfasst waren, gilt diese für Sie ab dem ersten Tag. Andernfalls sind Sie zwei Monaten nach Ihrer Anstellung von der Versorgung umfasst. Ihr Arbeitgeber trägt mit 8% Ihres steuerberechtigten Lohns bei, und Sie tragen selbst mit 4% Ihres Lohns bei. Sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Arbeitnehmervertreter*in oder Ihrer 3F-Abteilung darüber, was dieses gewerkschaftliche Rentensystem für Sie und Ihre Familie umfasst. 

Urlaub/Urlaubstage

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf 5 Wochen Urlaub. Nach einer 9-monatigen Beschäftigung haben Sie einen Anspruch auf 5 weitere bezahlte Urlaubstage. Die Durchführung des Urlaubs/der Urlaubstage wird grundsätzlich mit dem Unternehmen geplant und vereinbart, gerne in Zusammenarbeit mit Ihrer/Ihrem Arbeitnehmervertreter*in. 

Ihr Freiwahlkonto

Wenn Sie in der Industrie arbeiten, zahlt Ihr Arbeitgeber im Laufe des Geschäftsjahres jeden Monat einen Betrag auf ein Freiwahlkonto ein. Die Höhe des Betrags hängt vom Tarifvertrag ab, wird aber stets mit einem Prozentsatz angegeben. 

Der Betrag setzt sich zusammen aus einem Prozentsatz Ihres Lohns, einem Prozentsatz als Ersatz für eine Bezahlung an einem gesetzlichen Feiertag und einem Prozentsatz für jeden Urlaubstag, der nicht in Anspruch genommen wird.

Das Geld können Sie als einen zusätzlichen Lohn an Urlaubstagen oder als zusätzliche Altersvorsorge nutzen. Sie entscheiden selbst.

Zum 1. März 2022 beträgt das Freiwahlkonto 7% des urlaubsberechtigten Lohns.

Krankheit

Wenn Sie krank werden, müssen Sie das Unternehmen grundsätzlich schnellstmöglich darüber informieren. Die diesbezüglichen Bestimmungen gehen aus Ihrem Arbeitsvertrag hervor. Bei Abwesenheit im Krankheitsfall während der ersten sechs Monate Ihrer Beschäftigung erhalten Sie von der Kommune Krankengeld. Das Unternehmen muss Ihnen dabei helfen. 

Wenn Sie seit mindestens sechs Monaten beschäftigt sind, haben Sie in den ersten neun Wochen Anspruch auf einen vollständigen Lohn im Krankheitsfall. Wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz verunglücken, müssen Sie sich immer mit Ihrer/Ihrem Gesundheits- und Sicherheitsschutzbeauftragten in Verbindung setzen, die/der Ihnen helfen dabei muss.

Mutterschaftsurlaub

Werden Sie oder Ihre Partnerin schwanger, haben sowohl der Vater als auch die Mutter Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub. 

Bitte setzen Sie sich mit Ihrer/Ihrem Arbeitnehmervertreter*in/Ihrer 3F-Abteilung in Verbindung, um zu gewährleisten, dass der Vertrag sowie Ihre Rechte erfüllt werden.

Erkranktes Kind/Krankenhausaufenthalt

Nach einer Beschäftigung von neun Monaten haben Sie einen Anspruch auf die Zahlung Ihres vollen Lohns, wenn Ihr Kind erkrankt und an seinem ersten Krankheitstag unter 14 Jahren ist. Wenn die Krankheit einen Krankenhausaufenthalt sowie die Anwesenheit eines Elternteils rund um die Uhr erfordert, haben Sie einen Anspruch auf fünf Tage Urlaub, den Ihr Unternehmen zahlt. 

Ausbildung/Nachbildung

Nach neun Monaten haben Sie einen Mindestanspruch auf eine zweiwöchige Ausbildung, die Sie selbst wählen, mit Lohnausgleich neben der unternehmensrelevanten Ausbildung, die Ihr Unternehmen Ihnen anbietet. Sie können unter anderem einen Dänischkurs wählen (- Sie können die Gebühr bezahlt bekommen, wenn das Recht auf ein kommunales Angebot aufgebraucht ist. Darüber hinaus wird Ihr Lohnverlust mit 85% gedeckt). 

Probleme/Konflikte/Kündigung

Wenn Sie Probleme bekommen oder sich auf eine andere Weise an Ihrem Arbeitsplatz nicht wohl fühlen, so zögern Sie nicht, sich mit Ihrer/Ihrem Arbeitnehmervertreter*in, Ihrer/Ihrem Gesundheits- und Sicherheitsschutzbeauftragten oder Ihrer 3F-Abteilung in Verbindung zu setzen. Wir sind für Sie da. Wir wünschen Ihnen alles Gute mit Ihrer neuen Arbeit und neuen Kolleginnen und Kollegen.